I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Provisuell GmbH
 

4. Zahlungsbedingungen / Mietpreise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. EU-Auslandskunden, die eine mehrwertsteuerfreie Rechnung wünschen, müssen der Provisuell GmbH ihre U-St-ID-Nr. mitteilen; Kunden außerhalb der EU benötigen eine Bescheinigung der Steuerbehörde, die ihren Unternehmerstatus bescheinigt. Liegt keine dieser Bestätigungen vor, wird die Provisuell GmbH die deutsche Mehrwertsteuer berechnen. Die Provisuell GmbH ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse von bis zu 80% der Vertragssumme zu verlangen. Die Provisuell GmbH ist ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen des Kunden auf ältere Schulden, und wenn bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die Provisuell GmbH über den Gegenwert verfügt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Provisuell GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz der EZB (B2B) und 5% p.a. (B2C) berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die Provisuell GmbH ist berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, wenn der Kunde in schuldhafter Weise entweder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Verzug gerät oder einen an die Provisuell GmbH ausgestellten Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Unvorhergesehene, von der Provisuell GmbH nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei der Provisuell GmbH oder einem seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, etc. , berechtigen die Provisuell GmbH – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden – vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit bzw. den Liefertermin um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Für Kauf: Ist die Provisuell GmbH nicht in der Lage, dem Käufer die Ware nach einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist zu liefern, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag ermächtigt. Zahlt der Käufer nach der zweiten Mahnung den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht innerhalb der von der Provisuell GmbH gesetzten angemessenen Frist, so ist die Provisuell GmbH zum Rücktritt berechtigt. Wurden die Geräte vom Käufer bereits eingesetzt, so hat die Provisuell GmbH Anspruch auf Aufwendungsersatz entsprechend des üblichen Mietzinses für die jeweilige Dauer.


II. VERMIETBEDINGUNGEN
1. Der Mieter hat alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers und der Provisuell GmbH zu befolgen. Er haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und an dem Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen. Bei Diebstahl ist ein polizeiliches Protokoll zu erstellen.
2. Auf Wunsch des Mieters kann die Provisuell GmbH die Mietsache zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung oder Diebstahl versichern, jedoch nicht gegen Schäden und Verlust, welche durch Fahrlässigkeit, Vorsatz oder falsche Benutzung durch den Mieter entstehen. Die Kosten der Versicherung in Höhe von 7% des Mietzinses werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, der Provisuell GmbH etwaige Mängel oder Schäden an den Mietobjekten unverzüglich anzuzeigen. Der Provisuell GmbH ist dann Gelegenheit zu geben, soweit die Provisuell GmbH den Mangel oder Schaden zu vertreten hat, den Mangel oder Schaden an den Mietgeräten zu beheben oder andere gleichwertige Geräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels oder Schadens, verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Der Mieter verpflichtet sich, die Provisuell GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch von der Provisuell GmbH gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
4. Der Mieter ist verpflichtet, die Provisuell GmbH unter Überlassung aller Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte widerrechtlich gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
5. Beim Betreiben der Geräte mit zu verwendender Software darf diese nur nach den Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedienungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

6. Tritt der Mieter, ungeachtet des Grundes, vom Mietvertrag zurück, kann die Provisuell GmbH einen Schadensnachweis der Stornierungskosten fordern. Bei denen zwischen Personalkosten und Gerätemiete unterschieden wird.
Ausfallentschädigung und Stornogebühren für Personalkosten & Logistik:
Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Summe.
Rücktritt bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Summe.
Rücktritt bis >3 Tage vor der Veranstaltung: volle vereinbarte Summe.

Stornogebühren für Miete von Material und Ausstattung:
Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 40% der vereinbarten Summe.
Rücktritt bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 60% der vereinbarten Summe.
Rücktritt bis >3 Tage vor der Veranstaltung: volle vereinbarte Summe.
Ein Rücktritt vom Vertrag hat durch den Auftraggeber so frühzeitig wie möglich in Schriftform zu erfolgen. Bei einer schriftlichen Vertragskündigung verkürzt sich das Zahlungsziel auf 5 Werktage. Erfolgt eine Vertragskündigung nicht schriftlich ist die zu zahlende Stornogebühr sofort fällig.

7. Der Mieter hat, soweit nicht anders vereinbart, auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich an die Provisuell GmbH zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins entsprechend nachberechnet. Außerdem übernimmt der Mieter erforderlichenfalls die Kosten für Fremdanmietung gleicher Geräte durch die Provisuell GmbH. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – für die Zeit der Instandsetzung den vollen Mietzins an die Provisuell GmbH zu entrichten.


III. VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum der Provisuell GmbH. Der Käufer verwahrt das Eigentum für die Provisuell GmbH unentgeltlich. Ware, an der die Provisuell GmbH das Eigentumsrecht hat, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich der Mehrwertsteuer tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Provisuell GmbH ab. Die Provisuell GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Die Provisuell GmbH ermächtigt den Käufer, die an die Provisuell GmbH abgetretenen Forderungen für Rechnung der Provisuell GmbH in eigenem Namen einzuziehen. Die Provisuell GmbH kann diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Anforderung der Provisuell GmbH wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offenlegen und die für den Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich an die Provisuell GmbH herausgeben. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
2. Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist nimmt die Provisuell GmbH bei fristgemäßer Rüge Ersatzlieferung oder Nachbesserung bezüglich der mangelhaften Teile vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise bei der Provisuell GmbH. Der Käufer muss den Mangel an der Ware bei Ankunft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Provisuell GmbH bereitzuhalten. (Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber der Provisuell GmbH aus. Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschrift gelten nicht für Gebrauchtgeräte, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Provisuell GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.


IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen unserer Verträge bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in einem Vertrag unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Bei Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart.